
Für den Leasingnehmer bietet Leasing folgende Vorteile:
* Die Liquidität wird geschont (an Stelle eines einmalig höheren Liquiditätsabflusses findet ein kontinuierlicher niedrigerer Liquiditätsabfluss statt).
* In Deutschland sind die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar. Voraussetzung: steuerliche Zurechnung laut § 39 Abgabenordnung des Leasing-Objekts auf den Leasinggeber unter Berücksichtigung der Leasingerlasse, die die Finanzverwaltung auf der Basis der Rechtsprechung des BFH erlassen hat. Leasing ist nur steuerlich akzeptiert, wenn kein automatischer Eigentumserwerb des Leasingnehmers stattfindet, sonst wertet das Finanzamt das Leasing als versteckten Abzahlungskauf.
* Leasing ist für ein junges Unternehmen nur sinnvoll, wenn es Gewinn erwirtschaftet, damit es seine Steuerlast mindern kann. Zwar ist ein Verlustvortrag möglich, der zahlt sich aber nur aus, wenn das Unternehmen die Gewinnzone erreicht. Leasing ist nachteilig, wenn ein junges Unternehmen vor Erreichen der Gewinnzone in Insolvenz geht.
* Leasing ist für den Leasingnehmer bilanzneutral: für steuerrechtlich einwandfreie, d. h. entsprechend den Leasingerlassen gestaltete Leasingverträge, mit dem Recht der Aktivierung beim Leasinggeber, gilt: Sie sind grundsätzlich bilanzneutral und erscheinen somit nicht in der Bilanz des Leasingnehmers, der lediglich die Leasing- bzw. Mietaufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht. Der Leasinggeber aktiviert die Leasinggegenstände als Anlage- bzw. Vermietvermögen und schreibt sie gemäß den AfA-Zeiten ab. Dies gilt aber nur, wenn die Grundmietzeit mindestens 40% und höchstens 90% der betrieblichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes beträgt.
* Die Leasingkosten sind periodisch wiederkehrende Zahlungen, die parallel zur Nutzung des Leasingobjekts anfallen. Finanzielle Vorleistungen sind nicht notwendig, da das Objekt sich laufend selbst finanziert (?Pay as you earn?-Effekt/Kostenkongruenz).
* Die periodischen Leasingzahlungen dienen der innerbetrieblichen Planung als sichere Kalkulationsgrundlage.
* Die Vorteile von Leasing schaffen Möglichkeiten für betriebliche Innovationen und Rationalisierungen.
* Eine Entsorgung bei Vertragsende durch den Leasingnehmer entfällt ? das Leasingobjekt wird nach Ablauf der Leasingzeit an den Leasinggeber zurückgegeben. (Auch das Umgekehrte ist möglich: I. d. R. beinhaltet ein Leasingvertrag ein Erwerbsrecht des Leasingobjekts.) Durch Rückgabe der Leasingobjekte und Neubezug bleiben die Anlageobjekte eines Unternehmens stets auf dem neusten technischen Stand.
* Evtl. geringere Einstandspreise des Leasinggebers (z. B. aufgrund von größeren Abnahmemengen) können an den Leasingnehmer weitergegeben werden in Form von geringeren Leasingraten.
* Leasing mit entsprechendem Service durch den Leasinggeber spart für den Leasingnehmer Verwaltungsaufwand.